1.1 Die Teilnehmer haben sich stets respektvoll und rücksichtsvoll gegenüber anderen Teilnehmern und den Betreuern zu verhalten.
1.2 Den Anweisungen der Betreuer und Trainer ist jederzeit Folge zu leisten.
1.3 Gewalt, Mobbing, Diskriminierung oder jegliche Art von Belästigung werden nicht toleriert und führen zum Ausschluss aus dem Programm.
2.1 Die Sportgeräte sind sorgsam zu behandeln und nach Gebrauch ordentlich zurückzustellen.
2.2 Gefährliche oder risikoreiche Aktivitäten sind untersagt, es sei denn, sie werden ausdrücklich von den Betreuern angeleitet und überwacht.
2.3 Teilnehmer müssen sich vor Beginn des Trainings bei den Betreuern melden und eine Anwesenheitskontrolle durchlaufen.
2.4 Das Tragen von Schmuck, Uhren oder anderen gefährlichen Gegenständen ist während des Trainings nicht gestattet.
2.5 Notausgänge und Sicherheitsvorrichtungen sind freizuhalten und dürfen nicht blockiert werden.
3.1 Die Teilnehmer müssen geeignete Sportkleidung und saubere Sportschuhe tragen. Sollten diese fehlen, obliegt es in der Einschätzung der Trainer, ob die Teilnehmer dennoch teilnehmen dürfen.
3.4 Bei ansteckenden Krankheiten oder Symptomen wie Fieber, Husten oder Erkältung dürfen die Teilnehmer nicht am Training teilnehmen.
4.1 Essen und Trinken sind nur in den dafür vorgesehenen Pausen und Bereichen erlaubt.
4.2 Es wird empfohlen, ausreichend Wasser zum Training mitzubringen.
5.1 Für verlorene oder gestohlene Gegenstände übernimmt der Verein keine Haftung.
5.2 Fundsachen sind beim Betreuerteam abzugeben und können beim Fundort (Fundbox) der Schule abgeholt werden.
6.1 Die Teilnehmer müssen pünktlich zu den vereinbarten Trainingszeiten erscheinen.
6.2 Bei Verspätung ist der Betreuer zu informieren und der Teilnehmer darf nur nach Erlaubnis am Training teilnehmen.
6.3 Wiederholtes Zuspätkommen kann zum Ausschluss aus dem Programm führen.
7.1 Die Sporteinrichtungen sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen.
7.2 Schäden an Einrichtungen oder Geräten sind sofort einem Betreuer zu melden.
7.3 Unbefugte Nutzung der Einrichtungen ist untersagt.
8.1 Bei leichten Regelverstößen gegen die Hausordnung wird mit den Kindern selbst gesprochen. Der Betreuer entscheidet dabei eigenmächtig über passende Konsequenzen.
8.2 Bei schwerwiegenden oder wiederholt leichten Verstößen gegen die Hausordnung werden die Eltern oder Erziehungsberechtigten informiert. Der Teilnehmer kann von weiteren Programmen ausgeschlossen werden.
8.3 Ein Ausschluss erfolgt nach Rücksprache mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten und ist endgültig.
9.1 Mit der Anmeldung zu den Sportprogrammen erklären sich die Teilnehmer und deren Erziehungsberechtigte mit dieser Hausordnung einverstanden.
9.2 Die Hausordnung wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.